Allgemeine Geschäftsbedingungen der Maier Typo & Litho GmbH
(im folgenden „MTL“)
MTL erbringt alle Lieferungen und Leistungen für seine Vertragspartner – im Folgenden Kunden genannt – ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Vertragsgegenstand, Preisangebote
a) Unsere Lieferbedingungen gelten durch Auftragserteilung – die durch formlose Übergabe des Manuskriptes erfolgt – oder Annahme der Lieferung als anerkannt (auch dann, wenn kein schriftlicher Auftrag oder Auftragsbestätigung vorliegt). Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir grundsätzlich nicht an.
b) Wir stellen unsere Dienstleistungen (Lieferung von Drucksachen und Erbringungen von Dienstleistungen im Bereich Druck und Werbung; die Erstellung von Werbemitteln, Autobeschriftungen, Flyer, Poster, Visitenkarten, Briefbögen; Änderung von Werbemitteln, Bildbearbeitungen sowie allgemeine Druckabwicklung für Geschäftskunden) zur Durchführung der Interessen des Kunden stets als Dienstvertrag mit Zeiterfassung zur Verfügung.
c) Eine Aufwandsschätzung kann bei Bedarf im Vorfeld mündlich oder per Kostenvoranschlag auf Basis aktuell vorliegender Informationen, bzw. bisheriger Erfahrungswerte erfolgen. Diese kann bei der tatsächlichen Umsetzung jedoch abweichen. Ein Überschreiten des geschätzten Aufwands wird dem Kunde rechtzeitig mitgeteilt.
d) Produktionen von Drittanbietern wie Druckprodukte, Videos, Werbematerial, etc. werden nur mit Produktionsfreigabe durch den Kunden und Haftungsfreistellung der MTL in Auftrag gegeben. Anfallende Aufwände für Abwicklung und Koordination werden als Dienstleistung gem. Ziffer 1 a) vereinbart. MTL überwacht Produktionen, Lieferzeiten und Qualität, nur insofern dies vom Kunde beauftragt wurde.
e) Unsere Angebote werden in Euro angegeben und enthalten keine Mehrwertsteuer, sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit unserer Auftragsannahme. Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.
2. Zahlungsbedingungen
a) Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum in Euro zu erfolgen, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
b) Der Kunde haftet in jedem Falle ersatzweise für die Zahlung, auch wenn der Auftrag für Rechnung eines Dritten erteilt wurde. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden.
c) Dem Kunden steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht zu.
d) Bei größeren Aufträgen werden entsprechend der geleisteten Arbeit Zwischenrechnungen gestellt, sofern nicht Teilzahlungen im Voraus vereinbart sind. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.
e) Bei Banküberweisungen gilt der Tag, an dem die Gutschriftsanzeige beim Lieferanten eingeht, als Zahlungseingang. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Zudem haben wir das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Kunden einzustellen.
3. Lieferungen
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Sofern der Kunde keine besondere Weisung erteilt, übernehmen wir keine Haftung für billigsten und schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von uns nur gegen Berechnung auf ausdrückliche Anweisung des Kunden vorgenommen.
4. Mitwirkungspflicht des Kunden
a) Sofern der Kunde uns Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass MTL nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. MTL ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage das Geschäftsmodell des Kunden, die von Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. MTL wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
b) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. Für die Prüfung bestehender Rechte der Vervielfältigung der Druckvorlagen ist der Kunde allein verantwortlich.
c) Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseite (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese MTL rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann MTL nach seiner Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
d) Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von MTL zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
e) Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist MTL gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
f) Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann MTL dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
g) Es besteht die Pflicht des Kunden, die gelieferten Waren vor der Weiterverwendung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturen oder Ausfallmuster zugesandt worden sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.
5. Lieferzeit
a) Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Vereinbarte Lieferzeiten werden für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster usw. durch den Kunden jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Eintreffen seiner Stellungnahme.
b) Verlangt der Kunde, nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen.
c) Für Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls sie durch Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben, verursacht werden.
d) Betriebsstörungen durch Fälle höherer Gewalt befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Kunden nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
6. Lieferverzug
Bei Lieferungsverzug ist der Kunde in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
7. Satzfehler und Korrekturen
a) Unsere Abzüge, Filme, Daten per E-Mail, Daten auf einen Server hochgeladen, auf CD oder anderen Medien sind vom Kunden auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen. Durch uns verschuldete Fehler werden unverzüglich und kostenlos berichtigt.
b) Wir haften nicht für die vom Kunden übersehenen Fehler.
c) Besteller- und Autorkorrekturen werden berechnet. Für die Rechtschreibung ist der „Duden” maßgebend. Für fernmündlich aufgegebene Aufträge und Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges oder eines Korrektur-PDFs nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.
8. Haftung, Freistellung
a) Die Haftung von MTL für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet MTL jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung der MTL für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
b) Wir haften in keinem Falle für mittelbare oder indirekte Schäden, für entgangenen Gewinn, für Verlust von Aufträgen oder Kunden.
c) Der Kunde stellt MTL von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen MTL aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
d) Wir übernehmen keine Haftung, wenn Abzüge oder Daten usw. mit Satzfehlern oder anderen Mängeln für Inserate, Auflagendruck usw. weiterverwendet werden, selbst wenn vom Kunden Schadenersatz von bzw. über Dritte verlangt wird.
9. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum. Sie darf vor aller Bezahlung ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden.
b) Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Kunde nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten; wir nehmen diese Abtretung hierdurch an. An allen vom Kunden übergebenen Rohmaterialien jeder Art ist uns hinsichtlich sämtlicher Forderungen mit der Übergabe ein Pfandrecht bestellt.
10. Skizzen, Druckunterlagen
a) Skizzen, Entwürfe, Probesätze und Muster werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
b) Für fremde Druckunterlagen, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Kunden binnen 4 Wochen nicht abgefordert sind, übernehmen wir keine Haftung.
11. Nutzungsrechte
a) Nach Abnahme und vollständiger Zahlung erwirbt der Kunde an der Leistung der MTL das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht. Für Teilwerke, die vor der Abnahme erstellt wurden, bleiben sämtliche Rechte bei der MTL, sie ist nicht verpflichtet, offene Dateien oder Layouts, die auf dem Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben.
b) Soweit Werke verwendet werden, welche unter einer CC-Lizenz oder einer Open-Source-Lizenz verwendet werden, gelten diese Lizenzbestimmungen.
c) Der Kunde erwirbt mit der Lizenz das Recht, die Website oder die sonstigen gelieferten Inhalte zu bearbeiten, umzugestalten oder zu löschen. Im Falle jeder Änderung kann die MTL verlangen, nicht mehr als Urheberin der Website benannt zu werden.
d) Sämtliche Unterlagen der MTL sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte der MTL auf ihrer Website, Vorträge, Präsentationen, Skripten und sonstige Anschauungsunterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
e) Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis der MTL Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von Meetings, Schulungen oder Seminaren zu machen. Der Kunde willigt ein, dass die MTL Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen von Schulungen und Seminaren unter Wiedergabe des Kundes herstellt und für Werbezwecke verwendet. Der Kunde ist berechtigt, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen oder einzuschränken.
f) Die MTL hat das Recht, als Urheberin genannt zu werden. Sie wird die Website in üblicher Form mit einer Urheberbenennung inklusive einer Verlinkung zu Ihrer Website versehen; dem Kunden ist nicht gestattet, diesen Hinweis ohne Einwilligung der MTL zu entfernen, sofern er daran nicht ein überwiegendes Interesse hat.
g) Der Kunde ist damit einverstanden, dass die MTL die Leistung für den Kunden als Referenz auf Ihrer Website und in sonstigen Veröffentlichungen on- und offline benennt. Die MTL darf dafür Auszüge aus Ihrem Werk für den Kunden abbilden oder ablaufen lassen, die URL verlinken und Name, Marke und Logo des Kunden dafür nutzen. Der Kunde kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen. Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmennamen oder Firmenzeichen auf unseren Lieferungen anzubringen.
12. Versicherungen
Wenn die uns übergebenen Manuskripte, Originale, Druckunterlagen, Papiere, USB-Sticks, Wechselplatten, CDs oder jegliche Medien, auf denen Daten abgespeichert sind, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.
13. Lagerungen
Das Auflagernehmen und Aufbewahren von Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen wie z. B. Satzfilme, Wechselplatten, CDs oder jegliche Medien, auf denen Daten abgespeichert sind, Druckplatten aller Art, fremde Papiere usw. erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung auf Rechnung und Gefahr des Kunden und ist besonders zu vergüten.
Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmennamen oder Firmenzeichen nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf unseren Lieferungen anzubringen.
14. Hinweis zum Einsatz von Drittanbietersoftware bei Web-Anwendungen
a) Beim Einsatz von Drittanbietersoftware (wordpress, joomla, drupal, etc.) liegt es in der Verantwortung des Kunden, diese aktuell zu halten und abzusichern.
b) Eine Haftung durch MTL für ausgenutzte Softwarelücken durch Dritte besteht nicht.
c) MTL behält sich vor, Kunden in Regress zu nehmen, wenn durch deren Einsatz/Betrieb veralteter Drittanbietersoftware Schäden und Störungen im Serverbetrieb entstehen.
d) Weiter behält MTL sich vor, Domains mit veralteten Installationen nach einer Vorwarnzeit von längstens 14 Tagen zu sperren bis der Mangel vollständig behoben ist.
15. Datenschutz
a) Ihre personenbezogenen Daten werden bei uns ausschließlich zum Zweck der Auftragsbearbeitung abgespeichert. Diese Daten, sowie alle auftragsbezogenen Unterlagen und Daten werden von uns unter Beachtung der Vorschriften der DSGVO behandelt.
b) Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft und Löschung Ihrer Daten. Siehe dazu unsere Datenschutzbestimmungen.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Erfüllungsort ist der Sitz von MTL oder einer ihrer Niederlassungen
b) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - auch Klagen im Urkundenprozess mit den Vertragspartnern, welche Vollkaufleute bzw. im Handelsregister eingetragene juristische Personen sind sowie Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird das für Karlsruhe zuständige Gericht vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Wir sind berechtigt, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
17. Sonstiges
a) Sofern dem Kunden zur Durchführung des Vertrages von MTL Programme und Dokumentationen zur Verfügung gestellt werden, so geschieht dies nur zur Durchführung des vorliegenden Vertrages. Der Kunde erhält nur das Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages übertragen. Er ist verpflichtet, die Programme und Dokumentationen nebst aller eventuellen Sicherungskopien bei Vertragsende an MTL zurückzugeben. Auf den Rechnern des Kunden sind die Programme zu löschen. Der Kunde darf die Programme nicht an Dritte weitergeben. Widrigenfalls haftet er MTL auf Schadenersatz.
b) Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen, insbesondere Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
d) Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Diese Schriftformvereinbarung kann gleichfalls nur schriftlich geändert werden.
Stand:Oktober 2025
